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Taschenrechner und Tabellen — Peterssche Formel für die WEG-Rücklage berechnen
PETERSSCHE FORMEL

Peterssche Formel WEG 2026: Rücklage richtig berechnen — Schritt für Schritt

2. Juli 2026 · 5 Min Lesezeit · Von Moritz Tittler · apis.immo

In Kürze:Die Peterssche Formel berechnet die jährliche Rücklagen-Zuführung als 0,8–1,5 % des Neubauwertes des Gebäudes. Für ein Berliner Mehrfamilienhaus mit 1.000 m² Wohnfläche und Neubaukostenwert 2.500 €/m² ergibt das 20.000–37.500 € jährlich. Viele WEGs erreichen nur ein Drittel davon — mit dem Rücklage Risikocheck von Apis prüfst du kostenlos wo eure WEG steht.

Die Peterssche Formel klingt kompliziert — ist sie nicht. Sie ist der anerkannte Standard zur Berechnung der WEG-Instandhaltungsrücklage und wird von Gerichten, Gutachtern und Verwaltern gleichermaßen verwendet. Wer sie einmal versteht, kann in 5 Minuten prüfen ob die eigene WEG im sicheren Bereich liegt.

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Die Peterssche Formel für die WEG-Instandhaltungsrücklage lautet: Jahresbeitrag = Neubaukostenwert des Gebäudes × 0,8 bis 1,5 %. Der Neubaukostenwert ergibt sich aus: Wohnfläche (m²) × aktuelle Neubaukosten je m² (Berlin 2026: ca. 2.200–3.000 €). Die Peterssche Formel ist anerkannter Mindeststandard nach §19 WEG und wird in der WEG-Rechtsprechung regelmäßig als Maßstab herangezogen.

Was ist die Peterssche Formel — und woher kommt sie?

Die Peterssche Formel wurde von dem deutschen Bausachverständigen Prof. Hans-Joachim Peters entwickelt und hat sich in der deutschen WEG-Rechtspraxis als Standard etabliert. Sie basiert auf der Erfahrung, dass ein Gebäude über seine Nutzungsdauer von ca. 80 Jahren im Durchschnitt 1–1,5× seinen Neubaukostenwert an Instandhaltungskosten verursacht.

Daraus folgt die Formel: Wenn ein Gebäude im Wert von 1 Mio. € über 80 Jahre ca. 1–1,2 Mio. € Instandhaltung benötigt, müssen jährlich ca. 12.500–15.000 € (= 1–1,5 %) zurückgelegt werden.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: Peterssche Formel berechnen

Schritt 1 — Wohnfläche des Gesamtgebäudes ermitteln

Nicht deine Wohnungsfläche — die gesamte Wohnfläche aller Einheiten zusammen. Steht in der Teilungserklärung oder der Jahresabrechnung.

Beispiel: 8 Wohnungen à 75 m² = 600 m² Gesamtfläche

Schritt 2 — Neubaukostenwert berechnen

Neubaukostenwert = Gesamtwohnfläche × aktueller Neubaukostenwert je m². Berliner Neubaukosten 2026 nach Baujahrkategorie:

GebäudetypNeubaukostenwert 2026
Einfache Ausstattung2.200 €/m²
Mittlere Ausstattung2.500 €/m²
Gehoben3.000 €/m²
Denkmalschutz / Luxus3.500+ €/m²

Beispiel: 600 m² × 2.500 €/m² = 1.500.000 € Neubaukostenwert

Schritt 3 — Jahres-Richtwert berechnen

  • Untere Grenze: Neubaukostenwert × 0,8 %
  • Obere Grenze: Neubaukostenwert × 1,5 %

Beispiel: 1.500.000 € × 0,8 % = 12.000 €/Jahr (Minimum)
Beispiel: 1.500.000 € × 1,5 % = 22.500 €/Jahr (Empfehlung)

Schritt 4 — Pro-Kopf-Anteil berechnen

Jahresbetrag ÷ Anzahl Eigentümer = monatliche Zusatz-Rücklage pro Einheit.

Beispiel bei 8 Eigentümern: 12.000 € ÷ 8 = 1.500 €/Jahr = 125 €/Monat pro Einheit

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SARA liefert Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Altbau vs. Neubau — wer braucht mehr Rücklage?

Gegenintuitiv: Neubauten brauchen proportional oft mehr Rücklage als Altbauten — weil sie mit teuren Systemen ausgestattet sind (Aufzüge, Tiefgaragen, komplexe Haustechnik) die alle gleichzeitig nach 20–30 Jahren Erneuerung brauchen.

Altbauten ohne Aufzug und mit einfacher Technik haben dagegen überschaubarere Kostenpositionen — aber höheren Bedarf bei Fassade, Dach und Heizung.

Richtwerte nach Gebäudeart und Wohnfläche 1.000 m²

GebäudeartNeubaukostenwertJahres-MinimumJahres-Empfehlung
Einfacher Altbau2.200 €/m²17.600 €33.000 €
Mittelklasse2.500 €/m²20.000 €37.500 €
Neubau mit Aufzug3.000 €/m²24.000 €45.000 €

Häufige Fehler beim Anwenden der Petersschen Formel

  • Fehler 1: Kaufpreis statt Neubaukostenwert verwenden → Der Kaufpreis enthält Boden, Marktlage und Lageprämien — er ist kein Maßstab für Instandhaltung.
  • Fehler 2: Nur die eigene Wohnfläche nehmen → Die Formel bezieht sich auf das Gesamtgebäude. Teile durch Miteigentumsanteile um den eigenen Anteil zu berechnen.
  • Fehler 3: Bereits geplante Sanierungen ignorieren → Wenn in 5 Jahren das Dach kommt, muss die Rücklage entsprechend höher sein.

→ Rücklage zu niedrig: Was jetzt zu tun ist · Sonderumlage verhindern →

FAQ

Ist die Peterssche Formel gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht explizit — §19 WEG fordert eine "angemessene" Rücklage ohne die Formel zu nennen. Aber Gerichte und Gutachter wenden sie regelmäßig als Mindestmaßstab an. WEGs die darunter liegen, riskieren bei Streit vor Gericht als unterfinanziert eingestuft zu werden.
Was wenn der Verwalter eine niedrigere Rücklage vorschlägt?
Du kannst auf der Eigentümerversammlung eine höhere Zuführung beantragen. Ein Antrag ist per einfacher Mehrheit annehmbar. Berechne vorher den Petersschen Richtwert und lege ihn als Begründung vor.
Gilt die Formel auch für Gewerbeeinheiten in der WEG?
Ja — die Formel bezieht sich auf das gesamte Gebäude inklusive Gewerbeeinheiten. Deren Kostenbeitrag wird nach Miteigentumsanteilen berechnet.
Gibt es eine Alternative zur Petersschen Formel?
Ja — die Vergleichswertmethode (Kostenrichtwerte je m²) und bautechnische Gutachten. Letztere sind teuer aber am genauesten für Gebäude mit anstehendem Sanierungsstau.
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Moritz Tittler
CEO & Co-Founder · Wohnungseigentümer in Berlin · Über uns
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