Die Eigentümerversammlung ist das mächtigste Instrument der WEG-Demokratie — aber nur wenn du weißt wie es geht. Wer unvorbereitet erscheint, stimmt falsch ab oder gibt Punkte kampflos auf.
Tipp 1 — Eigene Tagesordnungspunkte rechtzeitig anmelden
Frist: Anmeldung mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Verwalter (E-Mail reicht). Beispiel-Formulierung:
„Ich beantrage folgenden TOP: Erhöhung der Instandhaltungsrücklage auf 2,50 €/m²/Monat ab 01.01.2027."
Als Einzelperson kann der Antrag abgelehnt werden — wenn 25% der MEA dahinterstehen, ist Aufnahme Pflicht. Wie du dich vollständig vorbereitest, zeigt unser Artikel Eigentümerversammlung vorbereiten. Bei Anträgen zur Instandhaltungsrücklage lohnt es sich, die Peterssche Formel als Argument mitzubringen.
Tipp 2 — Vollmacht erteilen wenn du nicht kannst
Schriftliche Vollmacht vor der Versammlung — mündliche ist ungültig. Bevollmächtigter: anderer Eigentümer, Beiratsmitglied oder Vertrauensperson. Muster:
„Ich bevollmächtige [Name] zur Teilnahme und Abstimmung in der Eigentümerversammlung am [Datum] in meinem Namen."
Ohne Vollmacht keine Stimme — und trotzdem bist du an alle Beschlüsse gebunden.
Tipp 3 — Das Abstimmungsverfahren verstehen
Standard: Kopfprinzip (1 Eigentümer = 1 Stimme) ODER MEA-Prinzip — was gilt, steht in der Teilungserklärung.
- Einfache Mehrheit: reicht für Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verwalterbestellung
- Doppelt qualifizierte Mehrheit: für bauliche Veränderungen (§20 WEG) — 2/3 der abgegebenen Stimmen UND mehr als 50% aller MEA
- Einstimmigkeit: für Änderungen der Teilungserklärung
Wann ein WEG-Beschluss anfechtbar ist — und wie die 1-Monats-Frist läuft.
Tipp 4 — Sofort nach der Versammlung: Protokoll anfordern
Das Protokoll kommt nicht automatisch — beim Verwalter schriftlich anfordern. Keine gesetzliche Frist, aber „unverzüglich" nach ständiger Rechtsprechung = 2–4 Wochen. Was prüfen: Stimmen alle Beschlüsse mit deiner Erinnerung überein? Anfechtungsfrist: 1 Monat ab Beschlussfassung. Wie du ein WEG-Protokoll auf Fehler prüfst — und welche Pflichtinhalte es haben muss.
Tipp 5 — Sonderumlage-Überraschungen erkennen
Zeichen dass eine Sonderumlage kommen könnte: TOP „Sanierungsmaßnahme XY beschließen", niedriger Rücklagenstand im Wirtschaftsplan, Verwalter erwähnt „dringende Instandhaltung". Frage stellen: „Wie hoch ist der aktuelle Rücklagenstand? Reicht er für diese Maßnahme?"
Was eine Sonderumlage in der WEG bedeutet — und wie du dich schützt. Ob eure Instandhaltungsrücklage für geplante Maßnahmen reicht.
Tipp 6 — Verwalter kritisch befragen
Konkrete Fragen die du immer stellen kannst:
- „Warum sind die Kosten für [Position] gegenüber Vorjahr um X% gestiegen?"
- „Welche Angebote wurden für [Maßnahme] eingeholt?"
- „Sind alle Beschlüsse der letzten Versammlung umgesetzt?"
Verwalter muss Antworten im Protokoll festhalten lassen — darauf bestehen.
Tipp 7 — Nein sagen hat Konsequenzen — und manchmal keine
Gegen einen Beschluss stimmen ist dein Recht — aber du bist trotzdem daran gebunden. Anfechtung ist kein Aufschub der Zahlungspflicht: zahlen + anfechten gleichzeitig. Wann Anfechtung Sinn macht: formeller Fehler (zu kurze Ladungsfrist, nicht alle Eigentümer eingeladen, falsches Abstimmungsverfahren).
Tipp 8 — Nach der Versammlung: SARA das Protokoll prüfen lassen
Protokoll hochladen → SARA prüft: Wurden alle Beschlüsse korrekt dokumentiert? Gibt es laufende Anfechtungsfristen? Latente Sonderumlagen aus beschlossenen Maßnahmen? Wie SARA deine WEG-Dokumente in 5 Minuten analysiert — Protokoll, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan.
SARA analysiert das Protokoll deiner Eigentümerversammlung: Welche Beschlüsse haben Fristen? Gibt es Sonderumlage-Risiken aus beschlossenen Maßnahmen? Wie hoch ist der kommunizierte Rücklagenstand im Vergleich zum Berliner Durchschnitt? Upload → Antwort in 5 Minuten.
Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.
FAQ
Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.