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Wirtschaftsplan WEG — Eigentümer liest Finanzdokument am Schreibtisch
WIRTSCHAFTSPLAN & KOSTEN

Wirtschaftsplan WEG: Was wirklich drin steht — und was dich das kostet

16. Juni 2026 · 8 Min Lesezeit · Von Tim Jeske · apis.immo

Was ist der Wirtschaftsplan überhaupt?

Der Wirtschaftsplan ist der jährliche Finanzplan deiner Eigentümergemeinschaft. Er legt fest, was die WEG im kommenden Jahr ausgeben wird — und daraus ergibt sich dein monatliches Hausgeld. Gesetzliche Grundlage: §28 WEG. Pflicht: Der Verwalter muss ihn erstellen, die Eigentümerversammlung muss ihn beschließen.

Der Wirtschaftsplan besteht aus zwei Ebenen: dem Gesamtwirtschaftsplan, der alle Einnahmen und Ausgaben der WEG zusammenfasst, und dem Einzelwirtschaftsplan, der deinen persönlichen Anteil zeigt. Letzterer ist der Betrag, der als monatliches Hausgeld von deinem Konto abgeht. Was dein Hausgeld monatlich bedeutet — und warum es in Berlin zuletzt gestiegen ist — erklären wir separat.

Aufbau des Wirtschaftsplans — Position für Position erklärt

Ein ordentlich aufgestellter Wirtschaftsplan schlüsselt jede Kostenposition transparent auf. Hier sind die typischen Posten und was sie bedeuten:

Position im WirtschaftsplanWas das bedeutet
VerwaltungskostenVerwaltergebühr pro Einheit × Anzahl Einheiten (Berliner Markt: 28–45 €/Einheit/Monat)
VersicherungenGebäudeversicherung, Haftpflicht, ggf. Elementarschaden
Hausmeister / ReinigungWartungsvertrag oder eigene Kraft für Gemeinschaftsflächen
Energie GemeinschaftsflächenStrom für Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage
InstandhaltungsrücklagePflicht nach §19 WEG — Zielwert: 0,8–1,0 % Gebäudewert/Jahr (Peterssche Formel)
Kontoführung / BankgebührenWEG-Girokonto und Rücklagenkonto
Reserve / PufferFür unvorhergesehene Kosten innerhalb des Wirtschaftsjahres

Dein Einzelwirtschaftsplan rechnet so: Gesamtkosten × Miteigentumsanteil (MEA) = dein Jahresanteil ÷ 12 = monatliches Hausgeld. Je kleiner dein MEA, desto niedriger dein Anteil — aber auch dein Stimmrecht in der Versammlung. Den Berliner Vergleich nach Baujahr und Bezirk findest du in unserem Hausgeld-Vergleich 2026.

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Eine typische 12-Parteien-WEG in Berlin hat einen Jahreswirtschaftsplan von 55.000–80.000 €. Bei gleichen MEA bedeutet das 4.600–6.700 € pro Einheit im Jahr — 383–558 € monatliches Hausgeld. SARA berechnet deinen Einzelanteil automatisch aus deinem Wirtschaftsplan und vergleicht ihn mit dem Berliner Durchschnitt.

Die 4 häufigsten Fehler im Wirtschaftsplan

Fehler 1: Instandhaltungsrücklage zu niedrig angesetzt

Die Rücklage wird seit Jahren nicht erhöht, obwohl das Gebäude altert. Folge: Eine Sonderumlage kommt — und trifft alle Eigentümer. Check: Ist der Rücklagenbetrag mindestens 0,8 % des Gebäudewiederherstellungswerts pro Jahr? Bei einem Gebäudewert von 2 Mio. € wären das mindestens 16.000 € Rücklagenzuführung jährlich. Wie hoch die Instandhaltungsrücklage wirklich sein sollte — mit Rechenbeispiel für Berliner Altbauten.

Fehler 1b: Droht eine Sonderumlage?

Droht eine Sonderumlage? Die Frühwarnsignale im Wirtschaftsplan.

Fehler 2: Kein Vergleich zum Vorjahresplan

Ordentliche Verwaltung zeigt Abweichungen zum Vorjahr. Fehlt dieser Vergleich, ist der Plan prüftechnisch blind. Du weißt dann nicht, welche Positionen gestiegen sind — und warum.

Fehler 3: Positionen ohne Einzelnachweis

Jede Kostenposition sollte einem Vertrag oder Beschluss zuordenbar sein. "Sonstiges: 3.000 €" ohne Erklärung ist ein Warnsignal. Als Eigentümer hast du das Recht, Belege einzusehen.

Fehler 4: Wirtschaftsplan stimmt nicht mit Vorjahres-Jahresabrechnung überein

Vergleiche die Sollansätze des alten Wirtschaftsplans mit den Ist-Zahlen aus der Jahresabrechnung. Große Abweichungen zeigen, dass der Plan unrealistisch kalkuliert war. Wie du eine WEG-Jahresabrechnung auf Fehler prüfst, erklären wir im Detail.

Was du in der Eigentümerversammlung tun kannst

Bevor du unterschreibst: Verlange den Vergleich mit dem Vorjahresplan und dem aktuellen Rücklagenstand. Diese konkreten Fragen kannst du stellen:

  1. “Warum ist die Rücklage um X € gestiegen/gesunken?”
  2. “Welcher Vertrag liegt der Hausmeister-Position zugrunde?”
  3. “Wurde der Wirtschaftsplan nach Petersscher Formel berechnet?”
  4. “Wie hoch ist der aktuelle Rücklagenstand auf dem Konto?”

Wenn du den Beschluss ablehnen willst: Stelle einen Gegenantrag oder gib deinen Widerspruch zu Protokoll. Wie du dich optimal vorbereitest, zeigt unser Artikel Eigentümerversammlung vorbereiten.

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Tim Jeske
COO · Operations & Skalierung · Über uns

FAQ

Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.

Wann muss der Wirtschaftsplan beschlossen sein?
Der Wirtschaftsplan muss vor Beginn des Wirtschaftsjahres beschlossen werden. In der Praxis: auf der ordentlichen Eigentümerversammlung im Herbst oder Winter des Vorjahres. Bis zur Beschlussfassung zahlen Eigentümer die bisherigen Vorauszahlungen weiter.
Was passiert wenn die Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan ablehnt?
Wird der Wirtschaftsplan abgelehnt, muss die Verwaltung einen überarbeiteten Plan vorlegen und eine neue Abstimmung anberaumen. In der Zwischenzeit gilt der alte Wirtschaftsplan weiter.
Kann ich als einzelner Eigentümer den Wirtschaftsplan anfechten?
Ja. Wenn der Wirtschaftsplan fehlerhaft oder rechtlich angreifbar ist, kannst du den Beschluss binnen eines Monats nach der Versammlung beim zuständigen Amtsgericht anfechten (§44 WEG). Widerspruch in der Versammlung zu Protokoll geben.
Wie unterscheidet sich Wirtschaftsplan von Jahresabrechnung?
Der Wirtschaftsplan ist die Vorausschau — er plant die voraussichtlichen Kosten und legt dein monatliches Hausgeld fest. Die Jahresabrechnung ist die Rückschau — was tatsächlich ausgegeben wurde. Aus der Differenz ergibt sich eine Nachzahlung oder Rückerstattung.
Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung?
Der Begriff "Hausgeldabrechnung" wird umgangssprachlich für die Jahresabrechnung verwendet. Der Wirtschaftsplan legt das zukünftige Hausgeld fest, die Jahresabrechnung zeigt was im vergangenen Jahr wirklich angefallen ist.

Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.

In Kürze:Der Wirtschaftsplan ist die Jahres-Finanzplanung deiner WEG nach §28 WEG und die Grundlage für dein monatliches Hausgeld. Er besteht aus Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan. Häufigste Fehler: zu niedrige Rücklage, fehlender Vorjahresvergleich, unklare Sammelpositionen. Die Rücklage sollte mindestens 0,8–1,0 % des Gebäudewertes pro Jahr betragen. Wenn du Zweifel hast: in der Eigentümerversammlung widersprechen, zu Protokoll geben und Vergleichszahlen verlangen. SARA berechnet deinen Einzelanteil und vergleicht ihn mit dem Berliner Markt. Stand: §28 WEG 2026.
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