Was ist der Wirtschaftsplan überhaupt?
Der Wirtschaftsplan ist der jährliche Finanzplan deiner Eigentümergemeinschaft. Er legt fest, was die WEG im kommenden Jahr ausgeben wird — und daraus ergibt sich dein monatliches Hausgeld. Gesetzliche Grundlage: §28 WEG. Pflicht: Der Verwalter muss ihn erstellen, die Eigentümerversammlung muss ihn beschließen.
Der Wirtschaftsplan besteht aus zwei Ebenen: dem Gesamtwirtschaftsplan, der alle Einnahmen und Ausgaben der WEG zusammenfasst, und dem Einzelwirtschaftsplan, der deinen persönlichen Anteil zeigt. Letzterer ist der Betrag, der als monatliches Hausgeld von deinem Konto abgeht. Was dein Hausgeld monatlich bedeutet — und warum es in Berlin zuletzt gestiegen ist — erklären wir separat.
Aufbau des Wirtschaftsplans — Position für Position erklärt
Ein ordentlich aufgestellter Wirtschaftsplan schlüsselt jede Kostenposition transparent auf. Hier sind die typischen Posten und was sie bedeuten:
| Position im Wirtschaftsplan | Was das bedeutet |
|---|---|
| Verwaltungskosten | Verwaltergebühr pro Einheit × Anzahl Einheiten (Berliner Markt: 28–45 €/Einheit/Monat) |
| Versicherungen | Gebäudeversicherung, Haftpflicht, ggf. Elementarschaden |
| Hausmeister / Reinigung | Wartungsvertrag oder eigene Kraft für Gemeinschaftsflächen |
| Energie Gemeinschaftsflächen | Strom für Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage |
| Instandhaltungsrücklage | Pflicht nach §19 WEG — Zielwert: 0,8–1,0 % Gebäudewert/Jahr (Peterssche Formel) |
| Kontoführung / Bankgebühren | WEG-Girokonto und Rücklagenkonto |
| Reserve / Puffer | Für unvorhergesehene Kosten innerhalb des Wirtschaftsjahres |
Dein Einzelwirtschaftsplan rechnet so: Gesamtkosten × Miteigentumsanteil (MEA) = dein Jahresanteil ÷ 12 = monatliches Hausgeld. Je kleiner dein MEA, desto niedriger dein Anteil — aber auch dein Stimmrecht in der Versammlung. Den Berliner Vergleich nach Baujahr und Bezirk findest du in unserem Hausgeld-Vergleich 2026.
Eine typische 12-Parteien-WEG in Berlin hat einen Jahreswirtschaftsplan von 55.000–80.000 €. Bei gleichen MEA bedeutet das 4.600–6.700 € pro Einheit im Jahr — 383–558 € monatliches Hausgeld. SARA berechnet deinen Einzelanteil automatisch aus deinem Wirtschaftsplan und vergleicht ihn mit dem Berliner Durchschnitt.
Die 4 häufigsten Fehler im Wirtschaftsplan
Fehler 1: Instandhaltungsrücklage zu niedrig angesetzt
Die Rücklage wird seit Jahren nicht erhöht, obwohl das Gebäude altert. Folge: Eine Sonderumlage kommt — und trifft alle Eigentümer. Check: Ist der Rücklagenbetrag mindestens 0,8 % des Gebäudewiederherstellungswerts pro Jahr? Bei einem Gebäudewert von 2 Mio. € wären das mindestens 16.000 € Rücklagenzuführung jährlich. Wie hoch die Instandhaltungsrücklage wirklich sein sollte — mit Rechenbeispiel für Berliner Altbauten.
Fehler 1b: Droht eine Sonderumlage?
Droht eine Sonderumlage? Die Frühwarnsignale im Wirtschaftsplan.
Fehler 2: Kein Vergleich zum Vorjahresplan
Ordentliche Verwaltung zeigt Abweichungen zum Vorjahr. Fehlt dieser Vergleich, ist der Plan prüftechnisch blind. Du weißt dann nicht, welche Positionen gestiegen sind — und warum.
Fehler 3: Positionen ohne Einzelnachweis
Jede Kostenposition sollte einem Vertrag oder Beschluss zuordenbar sein. "Sonstiges: 3.000 €" ohne Erklärung ist ein Warnsignal. Als Eigentümer hast du das Recht, Belege einzusehen.
Fehler 4: Wirtschaftsplan stimmt nicht mit Vorjahres-Jahresabrechnung überein
Vergleiche die Sollansätze des alten Wirtschaftsplans mit den Ist-Zahlen aus der Jahresabrechnung. Große Abweichungen zeigen, dass der Plan unrealistisch kalkuliert war. Wie du eine WEG-Jahresabrechnung auf Fehler prüfst, erklären wir im Detail.
Was du in der Eigentümerversammlung tun kannst
Bevor du unterschreibst: Verlange den Vergleich mit dem Vorjahresplan und dem aktuellen Rücklagenstand. Diese konkreten Fragen kannst du stellen:
- “Warum ist die Rücklage um X € gestiegen/gesunken?”
- “Welcher Vertrag liegt der Hausmeister-Position zugrunde?”
- “Wurde der Wirtschaftsplan nach Petersscher Formel berechnet?”
- “Wie hoch ist der aktuelle Rücklagenstand auf dem Konto?”
Wenn du den Beschluss ablehnen willst: Stelle einen Gegenantrag oder gib deinen Widerspruch zu Protokoll. Wie du dich optimal vorbereitest, zeigt unser Artikel Eigentümerversammlung vorbereiten.
FAQ
Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.
Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.