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Hund in einer Berliner Eigentumswohnung
RECHT & ALLTAG

Hund, Katze & Co. in der WEG: Was du darfst — und was die Gemeinschaft regeln kann

15. Juni 2026 · 7 Min Lesezeit · Von Moritz Tittler · apis.immo

Tierhaltung in der Eigentumswohnung — grundsätzlich erlaubt

Hund, Katze, Vogel — Tierhaltung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums. Das bedeutet: Wer eine Eigentumswohnung besitzt, darf sie so nutzen, wie es dem normalen Wohnzweck entspricht — und Haustiere gehören dazu. Das Sondereigentum ist der Bereich deiner Wohnung, über den du allein verfügst: Böden, Innenwände, Innentüren. Was genau darunter fällt, erklärt der Artikel Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum im Detail.

Der BGH hat diesen Grundsatz mehrfach bestätigt: Pauschale Verbote der Tierhaltung — auch per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung — sind unwirksam, wenn sie ohne sachlichen Grund in das Sondereigentum eingreifen. Ein simples „keine Hunde" per Abstimmung reicht also nicht.

Was die WEG trotzdem regeln kann

Nicht jede Einschränkung ist unwirksam. Entscheidend ist die Grundlage:

Teilungserklärung (notariell): Regeln in der Teilungserklärung sind rechtlich am stärksten. Sie wurden beim Kauf beurkundet und binden alle Eigentümer — auch Käufer, die erst später einziehen. Enthält deine Teilungserklärung eine Tierhaltungsklausel, ist sie in aller Regel wirksam. Was deine Teilungserklärung zur Tierhaltung sagt — das Gründungsdokument jeder WEG.

Mehrheitsbeschluss: Deutlich schwächer. Pauschale Verbote per einfachem Beschluss scheitern regelmäßig — weil sie zu tief in das Sondereigentum eingreifen.

Zulässige Einschränkungen per Beschluss oder Hausordnung sind:

  • Maximale Anzahl Tiere pro Einheit
  • Leinenpflicht im Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Hof)
  • Verbot bestimmter Tierarten — wenn ein konkreter sachlicher Grund vorliegt (z.B. Gefährdung anderer Eigentümer)

Nicht zulässig ohne sachlichen Einzelfallnachweis:

  • Totales Hunde- oder Katzenverbot per einfachem Mehrheitsbeschluss
  • Rassebezogene Verbote ohne Einzelfallprüfung
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BGH-Rechtslage 2025/2026 — was die Urteile konkret bedeuten

Der BGH hat in den letzten Jahren die Grenzen deutlich gezogen:

Rassebezogene Verbote: Ein pauschales Verbot bestimmter Rassen — etwa „keine Kampfhunde" — ist ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Die WEG muss konkret nachweisen, dass von einem bestimmten Tier eine Gefahr ausgeht. Ein generelles Rassenverbot per Beschluss genügt nicht.

Pauschales Hunde- und Katzenverbot: Ein Mehrheitsbeschluss, der sowohl Hunde als auch Katzen pauschal verbietet, ist nichtig. Begründung: Ein solches Verbot greift ohne sachlichen Grund tief in den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums ein.

Was bleibt: Ein konkreter, nachweisbarer Grund im Einzelfall — Lärm, Allergie eines anderen Eigentümers, Verschmutzung des Gemeinschaftseigentums — kann Grundlage für eine zulässige Einzelmaßnahme sein. Aber auch dann: keine pauschalen Verbote, sondern Lösungen im Einzelfall.

Wenn du einen Beschluss deiner WEG anfechten willst — etwa weil er deine Tierhaltung pauschal verbietet — gilt eine Monatsfrist. Alles zur Beschlussanfechtung in der WEG erklärt der zugehörige Artikel. Wann ein WEG-Beschluss zur Tierhaltung anfechtbar ist.

Checkliste — was prüfen bevor du ein Tier anschaffst

Ob du ein Tier kaufst oder eine Wohnung mit Tier übernimmst — das solltest du vorher klären:

  1. Teilungserklärung: Gibt es eine Tierhaltungsklausel? Falls ja: Was genau ist geregelt?
  2. Gemeinschaftsordnung: Hausordnung auf Tierregelungen prüfen — oft separat von der Teilungserklärung.
  3. Beschlusslage: Gibt es aktuelle Beschlüsse der WEG zu Tierhaltung? Das Beschlussbuch beim Verwalter anfordern.
  4. Nachbarschaftssituation: Sind Allergiker in der WEG bekannt? Ein bekannter Einzelfall kann Einschränkungen rechtlich stützen.
  5. Bei Wohnungskauf: Immer vor dem Notartermin prüfen — Regelungen aus der Teilungserklärung binden auch den neuen Eigentümer automatisch.

Was tun wenn die WEG dein Tier verbieten will

Die WEG hat einen Beschluss gefasst oder der Verwalter fordert dich auf, dein Tier abzugeben. So gehst du vor:

  1. Schritt 1: Prüfen ob die Grundlage Teilungserklärung oder Mehrheitsbeschluss ist. Das ist der entscheidende Unterschied für deine Chancen.
  2. Schritt 2: Bei Beschluss: Ist er wirksam? Pauschales Verbot ohne Einzelfallprüfung → sehr wahrscheinlich nichtig.
  3. Schritt 3: Schriftlicher Widerspruch mit Begründung — BGH-Urteile zur Tierhaltung zitieren, Unwirksamkeit des Beschlusses darlegen.
  4. Schritt 4: Bei Eskalation: Fachanwalt für WEG-Recht einschalten und ggf. Beschluss anfechten. Achtung: Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Monat ab Beschlussfassung.

FAQ

Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.

Kann die WEG Hunde generell verbieten?
Nein. Ein pauschales Hundeverbot per einfachem Mehrheitsbeschluss ist nach BGH-Rechtsprechung nichtig, weil es ohne sachlichen Grund in das Sondereigentum eingreift. Nur in der Teilungserklärung oder per Einzelfallentscheidung sind Einschränkungen möglich.
Darf ich meinen Hund im Treppenhaus laufen lassen?
Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum. Die WEG kann hier Leinenpflicht beschließen — das ist ein zulässiger Eingriff ins Gemeinschaftseigentum und keine Einschränkung deines Sondereigentums.
Was passiert wenn mein Tier andere Eigentümer belästigt?
Wenn dein Tier konkret nachweisbare Beeinträchtigungen verursacht — Lärm, Geruch, Beschädigung von Gemeinschaftseigentum — kann die WEG im Einzelfall Maßnahmen beschließen oder du bist auf Unterlassung klagbar. Pauschale Verbote ohne Nachweis bleiben unwirksam.
Kann ich eine Katze halten wenn die Teilungserklärung Hunde verbietet?
Ja, in aller Regel. Ein Verbot für Hunde in der Teilungserklärung gilt nur für Hunde — nicht automatisch für Katzen. Prüfe aber den genauen Wortlaut: manche Teilungserklärungen nennen "Hunde und sonstige Haustiere" — dann gilt es weiter.
Muss ich meinen Verwalter informieren wenn ich ein Tier anschaffe?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Manche Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen verlangen eine Anzeige — prüfe deinen Vertrag. Im Zweifel ist kurze Information sinnvoll, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.

In Kürze:Tierhaltung gehört grundsätzlich zum Sondereigentum — pauschale Verbote per WEG-Beschluss sind nach BGH-Rechtsprechung nichtig. Die Teilungserklärung ist stärker: dort festgeschriebene Einschränkungen binden alle Eigentümer und auch Käufer. Zulässig sind sachlich begründete Einschränkungen im Einzelfall — unzulässig sind pauschale Verbote ohne Einzelfallprüfung. Wer ein Tier trotz Einspruch behalten will: Beschluss innerhalb von 1 Monat anfechten. Stand: BGH-Urteile 2025/2026.
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Moritz Tittler
CEO & Co-Founder · Wohnungseigentümer in Berlin · Über uns
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