Warum Hausgeld-Rückstände das gesamte System gefährden
Das Hausgeld ist die Lebensader der WEG. Zahlt ein Eigentümer nicht, müssen die anderen die Lücke tragen — oder Reparaturen werden aufgeschoben. In Berlin und anderen Großstädten steigen Hausgeld-Rückstände laut Haufe seit 2022 messbar. Rückstände von 10.000–20.000 € pro Einheit sind keine Seltenheit mehr.
Wichtig für alle Eigentümer: Ihr als Gemeinschaft haftet nicht persönlich für die Schulden des säumigen Eigentümers. Aber die WEG-Kasse leidet. Was normale Hausgelder in Berlin aktuell kosten, liest du in unserem Artikel Hausgeld gestiegen — Ursachen und Vergleichswerte. Was Berliner Eigentümer im Hausgeld-Vergleich 2026 zahlen — und was auffällig hoch ist.
Das gestufte Vorgehen — von Mahnung bis Zwangsversteigerung
Stufe 1 — Außergerichtliche Mahnung (Monat 1–2)
- Verwalter mahnt schriftlich mit konkreter Zahlungsfrist (14 Tage)
- Bei Nichtreaktion: zweite Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte
- Kosten: keine, wenn vom Verwalter erledigt
Wann eine Sonderumlage in der WEG beschlossen werden darf.
Stufe 2 — Gerichtliches Mahnverfahren (Monat 2–4)
- Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht — dauert 2–4 Wochen
- Kosten: Gerichtsgebühren ca. 50–200 € je nach Forderungshöhe
- Bei Widerspruch des Schuldners: automatisch ins streitige Verfahren
Stufe 3 — Vollstreckung (Monat 4–8)
- Mit Vollstreckungstitel: Kontopfändung, Lohnpfändung möglich
- WEG hat Vorrangstellung in Klasse 2 vor Banken bei Zwangsversteigerung
- Wichtig: WEG kann nur Forderungen der letzten 3 Jahre + max. 5% des Verkehrswerts geltend machen
Stufe 4 — Entziehung des Wohnungseigentums (letztes Mittel)
- Möglich bei wiederholter Pflichtverletzung nach §17 WEG
- Gericht kann Eigentümer zum Verkauf zwingen (BGH: 6-Monats-Frist zum freien Verkauf)
- Voraussetzung: schwerwiegende, dauerhafte Pflichtverletzung — nicht bei erstem Rückstand
- In Berlin steigende Fallzahlen seit 2023
SARA trackt in Berliner WEGs offene Hausgeld-Positionen aus Jahresabrechnungen und zeigt ob deine WEG strukturelle Liquiditätsrisiken hat — bevor der erste Mahnbescheid nötig wird.
Was du als Miteigentümer tun kannst
- Beirat informieren: Der Verwaltungsbeirat hat das Recht, den aktuellen Zahlungsstand abzufragen.
- In der Eigentümerversammlung: Tagesordnungspunkt „Hausgeld-Rückstände und Liquiditätsstatus" beantragen.
- Verwalter auf konkreten Zeitplan festlegen: Wann wird gemahnt? Wann gerichtlich? Dokumentation verlangen.
Wie du dich optimal vorbereitest: So kommst du vorbereitet in die Eigentümerversammlung — und mit Ergebnis raus.
Was der säumige Eigentümer wissen sollte
- Zinsen: Bei Zahlungsverzug fallen 5% p.a. über Basiszinssatz Verzugszinsen an.
- Ratenzahlung: Die WEG kann per Beschluss Ratenzahlung genehmigen — ohne Beschluss kann der Verwalter das nicht allein entscheiden.
- Rücklage bleibt: Auch bei Verkauf bleibt die gezahlte Instandhaltungsrücklage in der WEG — sie wird nicht zurückerstattet.
Checkliste für den Verwalter — was zu dokumentieren ist
- Rückstand schriftlich dokumentieren mit Datum des ersten Ausbleibens
- Erste Mahnung mit 14-Tages-Frist versenden (Einschreiben)
- Zweite Mahnung mit Androhung gerichtlicher Schritte
- Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen
- Bei Widerspruch: Termin bei Fachanwalt für WEG-Recht
- Vollstreckungstitel erwirken und vollstrecken
- Alle Schritte in der Beschlusssammlung dokumentieren
Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.
FAQ
Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.