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Vermietete Eigentumswohnung in Berlin — Blick auf Berliner Wohngebäude
VERMIETEN & WEG

Eigentumswohnung in Berlin vermieten: Zwischen WEG-Recht und Mietrecht navigieren

17. Juni 2026 · 9 Min Lesezeit · Von Lisa Wilmert · apis.immo

In Kürze:Als Vermieter in einer WEG bist du gegenüber der Gemeinschaft Eigentümer (Hausgeld, Beschlüsse, Hausordnung) und gegenüber dem Mieter Vermieter (BGB, Betriebskosten, Instandhaltung). Umlagefähig an den Mieter: Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Aufzug — nicht umlagefähig: Verwaltungsgebühr, Rücklage, Kontoführung. Dein Mieter muss WEG-Beschlüsse und Hausordnung einhalten — du haftest bei Verstößen. Bei Airbnb: Berliner Zweckentfremdungsgesetz + WEG-Beschlüsse beide prüfen. Etwa 40–60% des Hausgelds sind umlagefähig. Stand: WEG-Recht + BGB 2026.

Zwei Rechtswelten — gleichzeitig

Als Vermieter in einer WEG bist du in zwei Systemen gleichzeitig. Gegenüber der WEG bist du Eigentümer mit Pflichten: Hausgeld zahlen, Beschlüsse umsetzen, Gemeinschaftseigentum nicht schädigen. Gegenüber deinem Mieter bist du Vermieter mit Pflichten: Mietverhältnis nach BGB, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltungspflicht des Sondereigentums.

Konflikte entstehen wenn diese beiden Rechtswelten kollidieren — und das passiert öfter als man denkt.

Was du an den Mieter umlegen kannst — und was nicht

Die klare Trennung zwischen umlagefähigen Betriebskosten und nicht umlagefähigen Eigentümerkosten ist entscheidend — sowohl für deine Betriebskostenabrechnung als auch für die steuerliche Absetzbarkeit.

KostenartAuf Mieter umlagefähigNicht umlagefähig
Heizkosten (anteilig)
Wasser / Abwasser
Müllentsorgung
Hausmeister (Pflege)
Treppenhausreinigung
Versicherungen (anteilig)
Aufzug (Betriebskosten)
Verwaltungsgebühr✗ (trägst du allein)
Instandhaltungsrücklage✗ (trägst du allein)
Kontoführung WEG✗ (trägst du allein)
Sonderumlage✗ (trägst du allein, außer vertraglich vereinbart)

Faustregel Berlin: ca. 40–60% des Hausgelds sind umlagefähig, der Rest ist dein persönlicher Kostenbeitrag als Eigentümer. Was Hausgelder in Berlin aktuell kosten, erklärt unser Artikel Hausgeld gestiegen — Ursachen und Vergleichswerte. Was Berliner Vermieter im Hausgeld-Vergleich 2026 zahlen.

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SARA analysiert deine Jahresabrechnung und teilt automatisch auf: umlagefähige Betriebskosten (weitergebbar an Mieter) vs. nicht umlagefähige Eigentümerkosten (Werbungskosten-relevant). Berliner Vermieter sparen damit im Schnitt 2–3 Stunden Steuerberater-Zeit pro Jahr.

Was die WEG von dir als Vermieter verlangen kann

  • Hausordnung gilt auch für deinen Mieter: Du bist verantwortlich dass dein Mieter die Hausordnung einhält. Verstöße deines Mieters können als deine Pflichtverletzung gewertet werden.
  • WEG-Beschlüsse gelten: Wenn die WEG beschließt dass keine Hunde erlaubt sind, musst du das in deinem Mietvertrag weitergeben — und ggf. einen verstoßenden Mieter abmahnen.
  • Umbaumaßnahmen: Wenn dein Mieter das Sondereigentum verändern will, brauchst du als Eigentümer WEG-Zustimmung falls Gemeinschaftseigentum berührt wird.

Die genaue Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum erklärt unser Artikel Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum — wer zahlt was in deiner WEG.

Die 3 häufigsten Konflikte zwischen Vermieter-Eigentümer und WEG

Konflikt 1 — Sanierungsbeschluss trifft vermietete Wohnung

Die WEG beschließt eine Sanierung die auch deine Wohnung betrifft (z.B. neue Fenster). Der Handwerker muss in deine vermietete Wohnung. Dein Mieter muss dulden — du musst rechtzeitig ankündigen (3 Monate schriftlich). Bei erheblicher Beeinträchtigung: Mieter hat Recht auf Mietminderung.

Konflikt 2 — Mieter zahlt nicht, Hausgeld läuft weiter

Dein Mieter zahlt keine Miete — aber das Hausgeld an die WEG läuft weiter. Das musst du als Eigentümer aus eigener Tasche zahlen. Die WEG ist nicht verpflichtet zu warten. Handlungsbedarf: sofort Mieter mahnen und ggf. kündigen, um Liquidität zu sichern.

Konflikt 3 — Kurzzeitvermietung (Airbnb) und WEG-Beschluss

Berlin: Das Zweckentfremdungsverbot macht gewerbliche Kurzzeitvermietung ohne Genehmigung illegal. Zusätzlich: Die WEG kann Kurzzeitvermietung per Beschluss einschränken oder verbieten. Beides prüfen bevor du eine Wohnung auf Airbnb stellst.

Schritt-für-Schritt: Als neuer Vermieter-Eigentümer starten

  1. Teilungserklärung lesen: Gibt es Vermietungseinschränkungen? Was die Teilungserklärung zur Vermietung sagt — Nutzungsrechte und Einschränkungen.
  2. Beschlusssammlung prüfen: Laufende Beschlüsse die Mieter betreffen (Hausordnung, Tierhaltung, Nutzungsregelungen)
  3. Mietvertrag anpassen: WEG-Beschlüsse und Hausordnung als Anhang, Kurzzeitvermietungsverbot wenn relevant
  4. Hausgeld-Aufteilung dokumentieren: umlagefähig vs. nicht umlagefähig für Betriebskostenabrechnung
  5. Jahresabrechnung nutzen: Die WEG-Jahresabrechnung ist die Grundlage deiner Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  6. Steuerberater: nicht umlagefähige Anteile als Werbungskosten §9 EStG geltend machen

Alle Themen rund um deine WEG im Überblick: Der komplette WEG-Ratgeber Berlin.

FAQ

Muss ich die WEG informieren wenn ich meine Wohnung vermiete?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es meist nicht, aber die Teilungserklärung kann eine Anzeigepflicht vorsehen. Empfehlenswert ist es trotzdem: Der Verwalter braucht Kontaktdaten des Mieters für Notfälle.
Kann die WEG Vermietung verbieten?
Ein vollständiges Vermietungsverbot ist grundsätzlich nicht zulässig. Bestimmte Einschränkungen (z.B. Kurzzeitvermietung, Gewerbenutzer) sind per Beschluss oder Teilungserklärung möglich.
Was passiert wenn mein Mieter die Hausordnung bricht?
Du haftest als Eigentümer gegenüber der WEG für Verstöße deines Mieters. Die WEG kann dich abmahnen. Du musst deinen Mieter abmahnen und bei schwerwiegenden Verstößen kündigen.
Darf ich die Sonderumlage auf den Mieter umlegen?
Nein — Sonderumlagen sind nicht umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung. Du trägst sie als Eigentümer allein, es sei denn du hast eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung getroffen.
Mein Mieter hat die Wohnung beschädigt — zahlt die WEG-Versicherung?
Die WEG-Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gemeinschaftseigentum. Schäden am Sondereigentum fallen grundsätzlich unter deine Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflicht des Mieters.

Weitere häufige Fragen zum Thema WEG findest du in unserem WEG FAQ 2026.

LW
Lisa Wilmert
Content Lead · Redaktion · Blog
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